Sechs Prozent, täglich verfügbar, in zwei Minuten eröffnet. So klingt die Werbung. Und dann steht da, tief im Kleingedruckten von Bondora Go & Grow, ein Satz, den man zweimal lesen muss: „The GG-User hereby waives any claims it may have against the Company in respect to the GG-Price.“ Auf Deutsch: Der Nutzer verzichtet auf Ansprüche gegen die Gesellschaft in Bezug auf seinen Auszahlungspreis. Du unterschreibst also ein Renditeversprechen und gleichzeitig den Verzicht darauf, es einzuklagen.
Teil 1 dieser Serie hat gezeigt, dass P2P-Konten keine Ähnlichkeit mit einem Tagesgeldkonto aufweisen, auch wenn es gern als Vergleich verwendet wird. Teil 2 hat beleuchtet, was aus dem P2P-Markt wurde und warum ihn kaum jemand von außen prüft. Heute holen wir nach, was sonst kaum jemand macht: Wir haben die Vertragswerke aller vier Plattformen aus Teil 1 gelesen, dazu einen Wertpapierprospekt und einen geprüften Konzernabschluss. Die Leitfrage ist einfach und entscheidend: Wenn du auf „Auszahlen“ klickst, wer genau schuldet dir dann dein Geld, und was ist diese Schuld wert?
Bondora Go & Grow: die Obergrenze, die wie ein Zins aussieht
Rechtlich kaufst du bei Go & Grow Teilforderungen aus Konsumentenkrediten; Vertragspartner ist die estnische Go&Grow OÜ, eine Gesellschaft nach estnischem Recht, die bis April 2026 Bondora Capital hieß. Die beworbenen 6 Prozent sind vertraglich keine Zusage, sondern eine Obergrenze: „no rate of return is guaranteed“, heißt es in den Bedingungen. Was das Portfolio oberhalb der 6 Prozent verdient, bleibt laut Website als Puffer im System. Eine Vertragsklausel, die diesen Puffer dir zuordnet, gibt es nicht.
Beim Auszahlen verkaufst du deine Forderungen an die Gesellschaft zurück, und hier greift die Mechanik aus Teil 1: Reichen die Mittel im Pool nicht, werden die Auszahlungen an alle Nutzer gleichzeitig ausgesetzt, danach gibt es tägliche Teilzahlungen, ohne Fristzusage. Genau so lief es im Corona-Frühjahr 2020. Und darüber wölbt sich die Verzichtsklausel aus dem Einstieg. Immerhin: Noch nicht investiertes Guthaben wird laut Anbieter getrennt vom Firmenvermögen verwahrt und fiele in einer Insolvenz nicht in die Masse. Für das investierte Geld gilt das nicht.
Monefit SmartSaver: die 7,5 Prozent einer 50.000-Euro-Firma
SmartSaver ist ähnlich gebaut, nur eine Etage riskanter. Dein Vertragspartner ist die Monefit Investments OÜ, eine estnische Gesellschaft mit einem Stammkapital von 50.000 Euro. Die 7,5 Prozent sind Teil des Rückkaufpreises, den diese Gesellschaft dir verspricht, wenn du deine Forderungen zurückgibst: Kreditbetrag plus bis zu 7,5 Prozent pro Jahr, so steht es in Ziffer 7.2.5 der Bedingungen. Auch hier gibt es die Kollektiv-Klausel: Bei unzureichenden Mitteln werden die Auszahlungen an alle Nutzer ausgesetzt, dann anteilig bedient. Die berühmte 1.000-Euro-Sofortgrenze aus Teil 1 steht übrigens nur in den FAQ, im Vertrag ist das Sofort-Limit frei änderbar.
Und jetzt die Frage, mit der sich einige Anleger in Sicherheit wiegen: Springt im Ernstfall nicht einfach die Creditstar-Gruppe ein, der große Mutterkonzern hinter Monefit? Die Antwort aus den Dokumenten ist eindeutig. In den Nutzungsbedingungen, der Risikoerklärung und dem Konzernabschluss findet sich keine Garantie, keine Bürgschaft und keine Patronatserklärung der Creditstar Group für die SmartSaver-Verpflichtungen. Im Gegenteil, der Vertrag schließt Garantien ausdrücklich aus: „Monefit does not make any representation, warranty, undertaking or guarantee“. Ob die Mutter ihre Tochter freiwillig stützen würde, um den eigenen Namen zu schützen, ist eine Wette auf Reputation. Ein Rechtsanspruch ist es nicht.
Die Größenordnung dieser Wette zeigt der von KPMG geprüfte Konzernabschluss 2025: Den rund 285 Millionen Euro Verbindlichkeiten aus P2P-Geldern stehen etwa 85 Millionen Euro Eigenkapital gegenüber, dazu 90 Millionen Euro Anleihen bei 545 Millionen Euro Bilanzsumme. Bemerkenswert ist das Tempo: Ein Jahr zuvor lagen die P2P-Verbindlichkeiten noch bei 145 Millionen Euro. Das Anlegergeld hat sich binnen zwölf Monaten fast verdoppelt und ist damit die mit Abstand wichtigste Finanzierungsquelle der Gruppe geworden.
Twino Flexi: der regulierte Gegenentwurf, mit Sternchen
Twino zeigt, dass es auch anders geht. Der Flexi-Anleger bekommt ein echtes Wertpapier, eine forderungsbesicherte Anleihe mit Wertpapierkennnummer, aufgelegt unter einem Basisprospekt, den die lettische Zentralbank als Aufsicht gebilligt hat. Twino selbst ist seit 2021 lizenzierte Wertpapierfirma, mit gesetzlicher Anlegerentschädigung von 90 Prozent bis maximal 20.000 Euro. Die 6 Prozent sind hier tatsächlich ein fester Zinssatz und keine Obergrenze.
Bevor daraus eine Empfehlung wird, die Sternchen. Erstens deckt die Anlegerentschädigung nur den Ausfall der Wertpapierfirma selbst ab, nicht die Kreditausfälle und nicht die Pleite des Kreditgebers. Zweitens steht im Prospekt eine Klausel, die Juristen Limited Recourse nennen: Die Emittentin zahlt nur, was sie tatsächlich aus den zugrunde liegenden polnischen Konsumkrediten einnimmt; darüber hinausgehende Ansprüche erlöschen, im Original „shall be extinguished“. Ein fester Zinsanspruch gegen eine Zweckgesellschaft, die nur weiterreichen muss, was ankommt, ist eben nur so fest wie das, was ankommt. Und drittens der vielleicht ehrlichste Satz der ganzen Recherche, wörtlich aus dem Prospekt: „The Issuer, the Lender and the Loan Originator all have the same ultimate beneficial owner – Mr Armands Broks.“ Die Emittentin, die Darlehensgeberin und die Gesellschaft, die die Kredite ursprünglich vergeben hat, gehören wirtschaftlich ein und demselben Mann. Reguliert heißt hier transparent, nicht diversifiziert.
Modena: das Sicherheitsversprechen aus dem Interview
Bleibt die Nummer vier aus dem Quartett von Teil 1. Modena ist der jüngste und kleinste Anbieter der Runde: Die Investment-Plattform startete erst Ende 2024, laut eigener Statistik mit bislang rund 2.500 Anlegern. Die Konstruktion ähnelt SmartSaver: Du kaufst der estnischen Modena Estonia OÜ Forderungen aus Konsum- und Ratenkauf-Krediten ab, mit Rückkaufversprechen bei Zahlungsverzug. Auch hier: 50.000 Euro Stammkapital, eine einzige Gesellschafter-Holding, eine estnische Kreditgeber-Lizenz für die Kreditvergabe und ein eigener Disclaimer, dass die Gelder keine Einlagen sind und nicht unter die Einlagensicherung fallen.
Zwei Dinge stechen heraus. Erstens sind die beworbenen Vault-Renditen in allen öffentlichen Dokumenten als historische oder geschätzte Werte formuliert, nirgends fest zugesagt; die eigene Statistikseite wies zuletzt eine annualisierte Durchschnittsrendite von gut 7 Prozent aus, beworben werden bis zu 11. Zweitens, und das ist der eigentliche Befund: Die beruhigende Aussage, im „extrem unwahrscheinlichen Insolvenzfall“ würden zuerst die Gesellschafter eine Kapitalerhöhung stemmen, stammt aus einem Interview des Geschäftsführers mit einem P2P-Portal. In keinem Vertragsdokument steht davon ein Wort, und bindend wäre ein Interview ohnehin nicht. Dazu kommt ein Transparenzproblem eigener Art: Ein Vertragsdokument mit den Auszahlungsbedingungen der Vaults ist öffentlich nicht auffindbar, und eine Testregistrierung für diesen Artikel förderte auch im Kundenbereich keines zutage. Die viel zitierte Regel, regulär bis zu 31 Tage aus den Kreditrückflüssen, sofort nur gegen Zinsverzicht, kennt man nur aus Anlegerberichten über den Auszahlungsdialog und aus demselben Interview. Ob sie nach einer Einzahlung sichtbar werden, haben wir nicht geprüft: Für diese Recherche wurde bei Modena kein Geld angelegt.
Die Ponzi-Frage, sauber beantwortet
Bleibt die unbequemste Frage der Serie: Bondora, Monefit und Twino bedienen Auszahlungen aus einem Topf, in den auch das Geld neuer Anleger fließt. Twino nennt neue Investments sogar ausdrücklich als eine von drei Liquiditätsquellen, Bondora schreibt in seiner Risikoerklärung, Auszahlungen würden „via further returns or deposits“ gespeist. Ist das nicht ein Schneeballsystem?
Modena bleibt in diesem Kapitel bewusst außen vor: Ob dort ein vergleichbarer Topf existiert, lässt sich schlicht nicht prüfen, solange die Auszahlungsbedingungen nirgends einsehbar sind. Das ist keine Entwarnung, nur fehlende Einsicht.
Die Rechtslage ist klarer, als man denkt. Auszahlungen aus einem gemeinsamen Liquiditätspool sind nicht verboten, Banken machen mit der Fristentransformation nichts anderes, nur lizenziert und einlagengesichert. Verboten und strafbar wird es erst, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Die versprochene Rendite stammt mangels echter Ertragsquelle hauptsächlich aus dem Geld neuer Teilnehmer, so grenzt es der Europäische Gerichtshof ab, und darüber wird getäuscht. Die BaFin beschreibt Schneeballsysteme entsprechend über den Begriff des Scheingewinns. Gemessen daran spricht bei den drei Konten einiges gegen den Vorwurf: Hinter allen stehen reale Kreditportfolien mit realen Zinseinnahmen, der Pool-Mechanismus ist in den Vertragsdokumenten offengelegt, und keine Aufsichtsbehörde hat eines der Produkte je als Schneeballsystem eingestuft oder produktspezifisch davor gewarnt.
Nur bleibt eine Lücke, und die sollte man aussprechen: Ob die Kreditrückflüsse die ausgezahlten Renditen laufend decken, prüft niemand von außen. Es gibt keine Vertragspflicht, Zinsen nur aus Rückflüssen zu zahlen, und keine extern testierte laufende Statistik über den Abstand zwischen Portfolioertrag und Auszahlungen. Solange mehr Geld hinein- als hinausfließt, würde man eine Schieflage von außen schlicht nicht sehen. Das macht die Produkte nicht zu Schneeballsystemen. Es bedeutet nur, dass die Antwort auf die Frage im Vertrauen liegt, nicht in einer Kontrolle.
Was du aus dem Kleingedruckten mitnimmst
Vier Plattformen, die in der Werbung fast identisch klingen, und dahinter: ein Forderungskauf mit Verzichtsklausel, ein Rückkaufversprechen einer kleinen Gesellschaft ohne Konzern-Garantie, ein reguliertes Wertpapier mit erlöschendem Anspruch und ein Sicherheitsversprechen, das nur in einem Interview existiert. Daraus folgen drei Prüffragen, die du auf jedes solche Produkt anwenden kannst, bevor ein Euro fließt. Erstens: Wer genau ist mein Schuldner, und wie viel Eigenkapital steht hinter dem Versprechen? Der Name auf der Werbung und der Name im Vertrag sind selten dieselbe Firma. Zweitens: Gibt es eine Aussetzungsklausel, und was passiert laut Vertrag, wenn alle gleichzeitig an ihr Geld wollen? Drittens: Wer prüft die Zahlen, und was genau prüft er? Ein Testat für den Konzern ist nicht dasselbe wie eine Kontrolle des Anlageprodukts. Wer diese drei Fragen nicht beantworten kann oder mag, hat seine Antwort auf die Anlage-Frage eigentlich schon gefunden.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Anlageberatung und keine Empfehlung für oder gegen bestimmte Produkte oder Plattformen dar. Er unterstellt keinem der genannten Anbieter rechtswidriges Verhalten; alle Aussagen beruhen auf den öffentlich zugänglichen Vertragsdokumenten und Berichten mit dem im Text genannten Stand. P2P-Investments sind mit erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden.
Belege (amtlich)
- AS TWINO Investments im Aufsichtsregister (Latvijas Banka) — uzraudziba.bank.lv
- Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken, Anhang I Nr. 14 (EUR-Lex) — eur-lex.europa.eu
- EuGH, Urteil vom 3.4.2014, C-515/12, 4finance (EUR-Lex) — eur-lex.europa.eu
- Sicher am Finanzmarkt: Betrugsmaschen erkennen (BaFin) — BaFin
- Handelsregisterauszug Monefit Investments OÜ (estnisches e-Business Register) — ariregister.rik.ee
- Modena Estonia OÜ im Register lizenzierter Kreditgeber (Finantsinspektsioon) — subjektid.fi.ee
- Handelsregisterauszug Modena Estonia OÜ (estnisches e-Business Register) — ariregister.rik.ee
Primärquellen (Original)
- General Terms of Go & Grow (Go&Grow OÜ, Fassung ab 10.1.2026) — goandgrow.eu
- Go & Grow Risk Statement — goandgrow.eu
- Terms of Use of Monefit SmartSaver, Version 4.7 vom 28.4.2026 — monefit.com
- Risk Disclosure Statement Monefit SmartSaver, Version 1.0 vom 28.4.2026 — monefit.com
- Creditstar Group AS, Consolidated Annual Report 2025 (KPMG-geprüft) — creditstar.com
- Basisprospekt SIA TWINO Investments Poland, gebilligt am 25.3.2026 — a.storyblok.com
- Twino Flexi, Produktseite — twino.eu
- Nutzungsbedingungen und Hilfeseiten Modena Capital — modena.capital
- Statistikseite Modena Capital — modena.capital
Hören | Sagen
Alle Quellen anzeigen (3)
- Bondora Go & Grow Review, zur fehlenden Spread-Transparenz (P2P Empire) — p2pempire.com
- P2P „Tagesgeld“ Alternativen, mit Interview des Modena-Geschäftsführers (P2P-Game) — p2p-game.com
- Modena Erfahrungen (Passives Einkommen mit P2P) — passives-einkommen-mit-p2p.de

